27.01.2014

Missbrauch von (angemaßten) Kompetenzen:

Landesschülervertretung lässt sich von politischen Vertretern vor den Karren spannen!

Eine Schule, auch Bildungs- oder Lehranstalt genannt, ist eine Institution, deren Aufgabe im Lehren und Lernen, also in der Vermittlung bzw.  der Weitergabe von Wissen und Können durch Lehrer an Schüler besteht.

Aus diesem Grund gibt es seitens des Unterrichtsministeriums und des Landesschulrats für Burgenland Erlässe, die Schulen davor schützen, dass sie von politischen Parteien vereinnahmt werden.

Diese Forderung der Landesschülervertretung zeigt jedoch, dass die Landesschülervertretung offensichtlich parteipolitisch beeinflusst wird.

Jahrelang fordert die Schülerunion – eine Vorfeldorganisation der ÖVP (Büro befindet sich im ÖVP-Haus), dass sie in den Schulen während der Unterrichtszeit Workshops, Veranstaltungen etc… durchführen darf.

Diese Forderung beweist, dass die politischen Parteien (hauptsächlich die Schülerunion) auf Kosten der Lehrinhalte für die Schüler/innen versuchen, diese für sich zu gewinnen. „Parteipolitische Interessen haben in der Schule nichts verloren! Vielmehr ist sachlich, objektiv und pluralistisch über Politik, durchaus auch über Parteipolitik, zu informieren“, so Dr. Resch.

In einer Schülervertretung sollen Schüler/innen an der Gestaltung ihrer Schule im Speziellen und des Schulwesens im Allgemeinen mitwirken. Dabei müssen sie vorrangig die Interessen ihrer Mitschüler/innen vertreten.
Die Gegebenheiten an einer Schule im Bezirk Neusiedl am See sind sicher andere als jene an einer Schule im Bezirk Jennersdorf.

Seitens des Landesschulrates für Burgenland wollen wir darauf hinweisen, dass wir für eine konstruktive und sachliche Zusammenarbeit zwischen Behörde und Landesschülervertretung stehen. In den letzten Jahren haben wir immer versucht, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.

Weiteres möchten wir seitens des LSR klarstellen, dass wir keine Veranstaltungen, Diskussionen, sowie die Einbeziehung von außerschulischen Experten, die für den Unterricht relevant sind, automatisch in irgendeiner Art und Weise verbieten.

Veranstaltungen, Workshops können durchaus am Nachmittag durchgeführt werden und von „schulfremden Organisationen“ außerhalb der Schulgebäude!

Kein/e Schüler/in kann gezwungen werden, weder am Vormittag noch am Nachmittag, an freiwilligen Veranstaltungen teilzunehmen.

„Wenn eine Veranstaltung für einen Schüler interessant ist, wird er sie am Nachmittag genauso besuchen“, meint Dr. Resch abschließend.

Statement zur Forderung der SJ Burgenland:

Die Wahl zur Errichtung von überschulischen Schülervertretungen ist in einem Bundesgesetz fundiert. Änderungen kann nur der Nationalrat durchführen. Laut diesem Gesetz ist der Landesschulrat verpflichtet, eine Landesschülervertretung zu nach den bestehenden Gesetzen zu errichten und das ist gut so

Die Abwicklung bzw. der Wahlmodus ist sicherlich nicht auf dem neuesten Stand und demokratiepolitisch zu hinterfragen. Verbesserungen wären dringend notwendig!  gibt es immer. Gerade deswegen meint der Amtsführende Präsident:

„Ich finde es positiv, wenn sich junge Menschen wie in diesem Fall, für mehr Demokratie einsetzen. Gerne bin ich bereit, konstruktive Ideen und Verbesserungsvorschläge junger Menschen an die zuständige Ministerin weiterzuleiten“.