05.07.2013

Neues Bildungspaket

Bildungs-Musterbezirk Mattersburg profitiert vom neuen burgenländischen Bildungspaket!

Seit dieser Woche sind unsere Schüler/innen in den Ferien. Mit neuen Gesetzen und einem „Bildungspaket“, das im burgenländischen Landtag beschlossen wurde, gibt es einige wichtige Änderungen im kommenden Schuljahr: Ein neues Pflichtschulgesetz, der Ausbau der Nachmittagsbetreuung und eine Novelle zum Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz haben auch positive Auswirkungen auf den Bezirk Mattersburg. „Als erstes Bundesland ermöglicht das Burgenland im Mittelstufenbereich die freie Schulwahl, weil wir die Pflichtsprengel aufheben. Damit werden wir nicht nur den Elternwünschen gerecht, wir sichern auch die wohnortnahe Schule, berücksichtigen die Bedürfnisse der burgenländischen Gemeinden in ihrer Funktion als Schulerhalter und – das ist das wichtigste – gewährleisten die pädagogische Qualität für unsere Schüler/innen“, meint KO Christian Illedits.

In den kommenden Jahren, sollen im Bezirk Mattersburg vor allem im Bereich der Ganztagesbetreuung, investiert werden – derzeit bieten im Bezirk Mattersburg 14 Pflichtschulen (11 VS, 2 NMS und das SPZ Mattersburg) eine Nachmittagsbetreuung an. „Der Schulbezirk Mattersburg bietet bereits jetzt attraktive Angebote für die Kinder und Jugendlichen. Wir sind stets bemüht, das Angebot für die Schüler/innen und die Eltern weiter zu verbessern“, so der Amtsführende Präsident des Landesschulrats, Mag. Dr. Resch und Bezirksschulinspektorin Mag.a Karin Vukman-Artner.

Die Novelle des Pflichtschulgesetzes war notwendig, weil die bisher als Modellversuch geführte Neue Mittelschule ins Regelschulwesen überführt wird. „Mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 ist das Burgenland österreichweit das erste Bundesland, in dem es flächendeckend(!) ,Neue Mittelschulen‘ gibt“, erläutert Dr. Resch. In der Phase des Modellversuchs war das Burgenland ein einziger „Berechtigungssprengel“ – d.h. die früher für Hauptschulen geltenden Pflichtsprengel waren aufgehoben. Dieses System hat sich bewährt - deshalb wird es nun auch für die 41 Neuen Mittelschulen(NMS), davon drei Standorte im Bezirk, im Regelschulbetrieb angewendet. Dr. Resch: „Seitens des Landesschulrates für Burgenland sind wir ständig darum bemüht, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für unsere Kinder zu schaffen. Das neu beschlossene Gesetz wird für noch mehr Qualität an unseren Schulen sorgen. Innovation, gute Angebote werden permanent verbessert, die Kreativität wird gefördert, wo immer das möglich ist“.

Für die burgenländischen Gemeinden als Schulerhalter bringt das neue Pflichtschulgesetz Sicherheit durch eine gesetzliche Verankerung der Schulerhaltungsbeitragsregelung: Besuchen Schüler/innen eine Schule innerhalb des Pflichtsprengels, so erhält diese NMS 100 Prozent der Schulerhaltungsbeiträge. Bei Schulbesuchen außerhalb des Sprengels gehen 50 Prozent der Schulerhaltungsbeiträge an die Sprengelschule, 50 Prozent an die gewählte Schule.

Ein weiteres Ziel für die kommenden Jahre ist es, die Ganztagesbetreuung auszubauen. „Mit einer 15-a Vereinbarung sichert der Bund burgenlandweit in der neuen Förderperiode 2014 bis Ende des Schuljahres 2018/2019 insgesamt 15,4 Mio. Euro an Mittel für die schulische Tagesbetreuung zu. Davon wird auch der Bezirk Mattersburg enorm profitieren“, freut sich KO Illedits.