30.06.2014

Wettbewerb „Kinder-Rechte-Spot“

Die österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften in Kooperation mit

dem Bundesministerium für Familien und Jugend laden dazu ein, im Rahmen

eines Wettbewerbs einen „Kinder-Rechte-Spot“ zu gestalten.


1. Alle Kinder auf der ganzen Welt haben die gleichen Rechte.
2. Kein Kind darf benachteiligt werden. Egal, ob das Kind ein Bub oder Mädchen ist, ob es aus Österreich oder irgendeinem anderen Land kommt, ob es behindert ist oder nicht und ob es eine helle oder dunkle Hautfarbe hat.


3. Kinder haben das Recht, von allen Menschen liebevoll und rücksichtsvoll behandelt zu werden.
4. Niemand darf ein Kind schlagen oder ihm sonst irgendwie wehtun.
5. Kinder haben das Recht darauf, dass sie genug zum Essen und zum Anziehen bekommen.
6. Kinder haben das Recht, so gesund wie möglich zu leben und – wenn sie krank sind – von einem Arzt und von ihren Eltern versorgt zu werden.
7. Kinder haben das Recht, zu lernen und eine Schule zu besuchen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
8. Kinder haben das Recht auf Freizeit, sich auszuruhen und alleine und mit gleichaltrigen Freunden zu spielen.
9. Kinder haben das Recht, alles zu erfahren, was sie betrifft. Sie haben das Recht zu sagen, was sie denken. Sie haben das Recht, dass ihnen zugehört wird und dass ihre Meinung respektiert wird.
10. Kinder haben das Recht, bei ihren Eltern zu leben. Wenn die Eltern nicht zusammenleben, haben Kinder das Recht, beide Eltern regelmäßig
zu treffen.


Zu einem der folgenden Themenbereiche soll ein „Kinder-Rechte-Spot“ im TV-Format hergestellt werden:
• Kinder und Jugendliche haben Rechte
• Der Traum von einer kinderfreundlichen Welt
• Recht auf eine gewaltfreie Kindheit

Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche vom 10. bis zum 25. Lebensjahr als Einzelpersonen, Gruppen oder Schulklassen.

Technische Anforderungen

Der „Kinder-Rechte-Spot“ sollte maximal 30 Sekunden lang sein. Die gelieferten Spots müssen mit Kameras erstellt worden sein, welche zumindest die folgenden Spezifikationen erfüllen:
• Auflösung von zumindest 1920 × 1080 Pixel
• Datenrate von zumindest 35 Mbit/s
• Framerate von 50 Fields interlaced
• RGB Luma und Gamut Limits nach EBU R103-2000

Akzeptierte Lieferungsformate:
Sendungsformat: XDCAM HD422 1080/50i.MXF oder XDCAM HD422 1080/50i .MOV
Alternativ: Apple ProRes HD422 1080/50i.MOV AVCHD Intra 1080/50i.MXF
Sonst: jedes .MOV-Format mit der Auflösung 1920 × 1080/50i Anforderungen der Audio-Kanalbelegung für alle o.g. Formate:
Kanal 1: Fullmix L; Kanal 2: Fullmix R;
Kanal 3: IT L; Kanal 4: IT R

Hintergrund-Informationen
Folgende Unterlagen zum Thema Kinderrechte bzw. Gewaltverbot in der Erziehung stehen auf www.kija.at oder www.kinderrechte.gv.at zum
Download bereit:
• Text des UN-Übereinkommens über die Rechte des
Kindes (1989)
• Kindgerechte Version des UN-Übereinkommens

Ende der Einreichfrist: 25.10.2014

Einreichstelle für die Wettbewerbsarbeiten Geschäftsstelle des Kinderrechte-Monitoring-Board
Bundesministerium für Familien und Jugend
Franz-Josefs-Kai 51
1010 Wien
Kinderrechte-Monitoring-Board@bmfj.gv.at
www.kinderrechte.gv.at
Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweils zuständigen Kinder- und Jugendanwaltschaften
www.klja.at

Von der Wettbewerbsjury wird zu jeder der drei
Kategorien ein „Kinder-Rechte-Spot“ prämiert.
Das Preisgeld pro Kategorie beträgt je 2.000 Euro.